Neuerungen 2019 in der GoBD

Am 18.07.2019 wurde es auf unserer HENRICHSEN4easy-Kundenveranstaltung in Nürnberg in der Key-Note von Stefan Groß (Peters, Schönberger & Partner mbB) bereits genannt und dargestellt. Über die Neufassung der GoBD kann man auch man auch bei Zöller und Partner schon einiges lesen.

Das Original-Schreiben des Bundesministerium für Finanzen (BMF) findet man hier bzw. hier das Schreiben als Dokument. Es sind einige wichtige Praxis-Punkte aus den letzten Jahren optimiert und auch verbessert worden.

Für mich sind diese beiden Punkte am wichtigsten

  • Ersetzende Konvertierung ist zulässig
  • Erfassung mit mobilen Endgeräten ist zulässig

Aus meiner Sicht geht es damit mit der GoBD in die richtige Richtung. Speziell das ersetzende Konvertieren vereinfacht Archiv- und Datenmigrationen z.B. Single-Page-TIFF nach PDF/A doch recht gut (hier muss nun der Quellbeleg nicht mehr aufbewahrt werden). Auch die Erfassung auf mobilen Endgeräten z.B. Reisekostenabrechnungen als Foto ist damit möglich.

Wichtig ist natürlich immer das der gesammte Prozess bzw. das Verfahren komplett dokumentiert ist.

Wie seht Ihr die Änderungen in der GoBD? Was sind für euch die wichtigen Neuerungen?

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